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Waldbrandgefahrenstufe 2 - mässige Waldbrandgefahr
Mitteilung vomMit Allgemeinverfügung vom 15. September 2026 hat der Kanton Aargau die Waldbrandgefahr von der Stufe 4 auf die Stufe 3 reduziert, da die Niederschläge zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt haben. In Rüfenach galt seit dem 28. September 2026 aufgrund der fehlenden Niederschläge für das Waldgebiet Rüfenach trotzdem ein absolutes Feuerverbot.
In der Region Geissberg ist in der Zwischenzeit zwischen 20 und 30 mm Niederschlag gefallen. Zwar ist es im ganzen Kanton nach wie vor ausserordentlich trocken für die Jahreszeit. Die Regenfälle der vergangenen Tage haben allerdings die Streu und die oberste Bodenschicht benetzt. Zusätzlich führen die kühleren Temperaturen dazu, dass diese Schichten nicht wieder vollständig austrocknen.
Analog dem Kanton gilt auch in der Gemeinde Rüfenach ab dem 19. Oktober 2026, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe 2 "mässige Waldbrandgefahr". Das absolute Feuerverbot wird aufgehoben. Trotz der Gefahrenstufe 2 ist wie immer beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe Vorsicht geboten.
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Neue biometrische Identitätskarte
Mitteilung vomAb dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beim Ausweizentrum Aargau beantragen. Sie ist mit einem Datenchip ausgestattet, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Der Bezug ist freiwillig, die Gebühr bleibt gleich wie bei der bisherigen Identitätskarte.
Für Reisen innerhalb der EU wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Identitätskarten welche vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden, bleiben für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig (maximal zehn Jahre für Erwachsene).
Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte bis auf weiteres ausreichend.
Die bisherige Identitätskarte ohne Biometrie bleibt weiterhin erhältlich und kann wie bisher bei der Gemeindeverwaltung Rüfenach beantragt werden.
Weitere Informationen und Terminvereinbarung: www.schweizerpass.ch
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Ausgabe vom 16. Oktober 2026
Mitteilung vom -
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Infoveranstaltung Revision Werkreglemente 15.10.2026
Mitteilung vomAn der Infoveranstaltung vom 15. Oktober 2026 in der Aula wurden die neuen Werkreglemente inkl. Gebühren vorgestellt. Hier stehen diese im Entwurf zum Download zur Verfügung.
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Ausgabe vom 2. Oktober 2026
Mitteilung vom -
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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Waldgebiet Rüfenach
Mitteilung vomAufgrund der anhaltenden extremen Trockenheit besteht derzeit eine sehr grosse Waldbrandgefahr. Da auch für die nächsten Tage kein Regen erwartet wird, gilt im gesamten Waldgebiet der Gemeinde Rüfenach ab Montag, 28. September 2026, 17.00 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.
Das Verbot beinhaltet insbesondere:
- das Entfachen jeglicher Feuer im gesamten Waldgebiet der Gemeinde Rüfenach
- die Benutzung von Feuerstellen, auch von befestigten Feuerstellen
- die Verwendung von Kohlegrills im betroffenen Waldgebiet
- das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen
- das Wegwerfen von Streichhölzern und Raucherwaren im Freien
Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuer- und Feuerwerksverbot konsequent zu beachten und damit zur Verhinderung von Waldbränden beizutragen.
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Baugesuch von Juraj Krempasky
Mitteilung vomBauherr
Juraj Krempasky
Bauobjekt:
PV-Anlage
Parzelle
Nr. 337, Oberdorfstrasse 9
Zone
Dorfzone
Zustimmung
keine
Beschreibung
Das Baugesuch liegt vom 19. September 2026 bis 19. Oktober 2026 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.
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Ausgabe vom 18. September 2026
Mitteilung vom -
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Reduktion der Waldbrandgefahrenstufe auf Stufe 3 von 5 per 16.09.2026, 12.00 Uhr
Mitteilung vomDie Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.
Es gilt weiterhin Vorsicht im Umgang mit Feuer.
- Insbesondere ist das Feuer in Feuerstellen im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zu Waldrand 50 Meter) im gesamten Gebiet des Kantons Aargau weiterhin verboten.
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Baugesuch von Meister Daniel & Menconi Therese
Mitteilung vomBauherr
Meister Daniel und Menconi Therese
Bauobjekt:
Bau einer Photovoltaikanlage Aufdach
Parzelle
Nr. 868, Bodenacherweg 10
Zone
Dorfzone
Zustimmung
keine
Beschreibung
Das Baugesuch liegt vom 5. September 2026 bis 5. Oktober 2026 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.