Aktuelles

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    Ausgabe vom 18. September 2026
    Mitteilung vom
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    Reduktion der Waldbrandgefahrenstufe auf Stufe 3 von 5 per 16.09.2026, 12.00 Uhr
    Mitteilung vom

    Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.

    Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.

    Es gilt weiterhin Vorsicht im Umgang mit Feuer.

    • Insbesondere ist das Feuer in Feuerstellen im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zu Waldrand 50 Meter) im gesamten Gebiet des Kantons Aargau weiterhin verboten.

     

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    Baugesuch von Meister Daniel & Menconi Therese
    Mitteilung vom

    Bauherr

    Meister Daniel und Menconi Therese

    Bauobjekt:

    Bau einer Photovoltaikanlage Aufdach

    Parzelle

    Nr. 868, Bodenacherweg 10

    Zone

    Dorfzone

    Zustimmung

    keine


    Beschreibung

    Das Baugesuch liegt vom 5. September 2026 bis 5. Oktober 2026 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

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    Mitteilungsblatt 16/2026 vom 4. September 2026
    Mitteilung vom
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    Reduktion der Waldbrandgefahrenstufe auf Stufe 4 von 5 per 27.08.2026, 12.00 Uhr
    Mitteilung vom

    Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 4 von 5 gesenkt (grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, ein bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand (50 m).

    Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf - wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut.

    Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot:

    • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
    • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

     

    Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

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    Mitteilungsblatt 15/2026 vom 21. August 2026
    Mitteilung vom
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    Open Air Kino, Familienverein Rüfenach
    Mitteilung vom

    Am Samstag, 5. September 2026, veranstaltet der Familienverein Rüfenach das Open Air Kino, das bei jeder Witterung durchgeführt wird. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite des Familienvereins Rüfenach.

    Plakat Open Air Kino
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    Offene Stelle als Gemeindeschreiber/in 60 - 80 %
    Mitteilung vom

    Da sich unsere bisherige Gemeindeschreiberin beruflich neu orientiert, suchen wir per 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung eine engagierte Persönlichkeit als

    Gemeindeschreiber/in 60 - 80 %

    der/die Freude daran hat, Verantwortung zu übernehmen, mitzudenken und unsere Gemeinde aktiv mitzugestalten.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Stelleninserat.

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    Eröffnung Gschichtliweg Rüfenach am 16.08.2026
    Mitteilung vom
    Eröffnung Gschichtliweg am 16.08.2026, 14.00 Uhr, Schule Rüfenach

     

    Auf dem ungefähr drei Kilometer langen Rundweg, der auch gut mit Kinderwagen machbar ist, wird mithilfe von QR-Codes eine Geschichte erzählt. Hier finden Sie den Wegbeschrieb. Die dazugehörige Karte kann über diesen Link  auch online betrachtet werden.

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    Mitteilungsblatt 14/2026 vom 7. August 2026
    Mitteilung vom