Aktuelles

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    Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot ab 28.07.2026, 12.00 Uhr (Gefahrenstufe 5 von 5)
    Mitteilung vom

    Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.

    Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. 

    Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

    • Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
    • Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
    • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

    Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet.

    Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

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    Mitteilungsblatt 13/2026 vom 23. Juli 2026
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt 12/2026 vom 10. Juli 2026
    Mitteilung vom
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    Sorgsamer Umgang mit Wasser / Bewässerung Fussballplatz
    Mitteilung vom

    Anhaltende Trockenheit: Danke für den sorgsamen Umgang mit Wasser

    Die anhaltende Trockenheit erfordert weiterhin einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Ressource Wasser. Aus diesem Grund wurden sämtliche Dorfbrunnen - mit Ausnahme der Quellbrunnen - vorübergehend ausser Betrieb genommen. Die Gemeinde bedankt sich für das Verständnis.

    Auch der Fussballplatz wird ab sofort nicht mehr bewässert. Damit sich der durch die Trockenheit stark beanspruchte Rasen dann möglichst gut erholen kann und keine weiteren Schäden entstehen, gilt bis auf Weiteres ein Betretungsverbot. Die Gemeinde dankt allen, die diese Massnahme respektieren und so zum Erhalt der Anlage beitragen.
    🙏🌱🌎

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    Mitteilungsblatt 11/2026 vom 30. Juni 2026
    Mitteilung vom
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    Waldbrandgefahr Stufe 4 (gross), bedingtes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe ab 24.06.2026, 18.00 Uhr
    Mitteilung vom

    Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabes (KFS) haben am Dienstag, 23. Juni 2026 die Gefahrenstufe von Stufe 3 (erheblich) auf 4 (gross) erhöht.

     

    Das Feuerverbot gilt ab heute, 24. Juni 2026, 18.00 Uhr, im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

    Weitere Details im Flyer.

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    Wasser sparen - gemeinsam Verantwortung übernehmen
    Mitteilung vom

    Wasser sparen – gemeinsam Verantwortung übernehmen

    🌡️ Anhaltend hohe Temperaturen und trockene Witterung führen zu einem erhöhten Wasserverbrauch.
    💧 Die Wasserversorgung ist aktuell sichergestellt.
    🌱 Gartenbewässerungen auf das Notwendige beschränken.
    🏊 Pools möglichst zurückhaltend befüllen.
    🧽 Reinigungsarbeiten im Aussenbereich (Autowaschen, Kärcher o.ä.) wenn möglich reduzieren oder verschieben.

    Bitte Trinkwasser weiterhin sorgfältig und verantwortungsbewusst nutzen. Jeder Beitrag hilft mit, die Wasserversorgung auch bei längerer Trockenheit sicherzustellen.

    Vielen Dank für die Unterstützung und den bewussten Umgang mit unserem Trinkwasser💧

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    Baugesuch von Pro Natura Aargau
    Mitteilung vom

    Bauherrin

    Pro Natura Aargau

    Bauobjekt:

    Weiher und Kleinstrukturen zur Förderung von Geburtshelferkröten, Infotafel

    Parzellen

    Nr. 618 und 619

    Zone

    Landwirtschaftszone

    Zustimmung

    Zustimmung DBVU erforderlich


    Beschreibung

    Das Baugesuch liegt vom 22. Juni 2026 bis 22. Juli 2026 bei der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

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    Resultate der eidg. und kant. Volksabstimmung vom 14.06.2026
    Mitteilung vom

    Die Resultate der Gemeinde Rüfenach finden Sie im Bereich Politik unter der Rubrik Wahlen & Abstimmungen bzw. über folgenden Link:

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    Baugesuch von Kaspar & Virginia Ulrich
    Mitteilung vom

    Bauherr

    Kaspar & Virginia Ulrich

    Bauobjekt:

    Dachsanierung und Solarstromanlage Südseite

    Parzelle

    Nr. 647, Hauptstrasse 7

    Zone

    Dorfzone

    Zustimmung

    Zustimmung DBVU erforderlich


    Beschreibung

    Das Baugesuch liegt vom 15. Juni 2026 bis 15. Juli 2026 bei der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.