Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Waldgebiet Rüfenach

Mitteilung vom

Aufgrund der anhaltenden extremen Trockenheit besteht derzeit eine sehr grosse Waldbrandgefahr. Da auch für die nächsten Tage kein Regen erwartet wird, gilt im gesamten Waldgebiet der Gemeinde Rüfenach ab Montag, 28. September 2026, 17.00 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.

Das Verbot beinhaltet insbesondere:

  • das Entfachen jeglicher Feuer im gesamten Waldgebiet der Gemeinde Rüfenach
  • die Benutzung von Feuerstellen, auch von befestigten Feuerstellen
  • die Verwendung von Kohlegrills im betroffenen Waldgebiet
  • das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen
  • das Wegwerfen von Streichhölzern und Raucherwaren im Freien

Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuer- und Feuerwerksverbot konsequent zu beachten und damit zur Verhinderung von Waldbränden beizutragen.